Deutsches Schiffahrtsmuseum

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Regional-Info Nr. 23/02 vom 06.11.2002


Die erste internationale Flottenabrüstungskonferenz

Vortrag des Flensburger Historikers Dr. Peter Doepgen anlässlich des „Weltwissenschaftstages für Frieden und Entwicklung“ der UNESCO am 10. November im Deutschen Schiffahrtsmuseum

Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges legten die USA, England und Japan große Flottenbauprogramme zur Erfüllung ihrer Sicherheitsbedürfnisse auf – ein Wettrüsten drohte. Allerdings waren diese drei Großmächte noch keine Rivalen, sondern standen noch unter dem Eindruck der Kriegsallianz gegen die Mittelmächte. Unter dem US-Präsidenten Warren G. Harding setzte sich zudem die politische Einsicht durch, dass abgerüstet werden müsste, als offensichtlich wurde, dass die Abrüstungsvereinbarungen des Versailler Vertrages hierfür nicht ausreichten. Obwohl sich die USA von England und Japan in ihrer Seemacht bedroht fühlten, erschien eine Austragung der maritimen Rivalität alleine schon wegen der öffentlichen Meinung, die des Krieges überdrüssig war, kaum möglich. Unterstützt wurde diese Haltung durch die allgemeine wirtschaftliche Erschöpfung nach Ende des Krieges.

Vor diesem Hintergrund trafen sich am 12. November 1921 in Washington die Vertreter der Nachkriegs-Seemächte (USA, England, Japan, Frankreich und Italien), um über eine allgemeine Rüstungsbegrenzung ihrer Flotten zu beraten. Mit der Schlussvereinbarung vom 6. Februar 1922 gelang es erstmals in der Geschichte, dass Staaten ihre Rüstungen freiwillig beschränkten. Neben der Aufgabe der Flottenbauprogramme umfasste der Washingtoner Flottenvertrag auch den Verzicht auf den Schlachtschiffbau sowie quantitative und qualitative Begrenzungen in Bezug auf Großkampfschiffe und Flugzeugträger. Diese Übereinkunft wurde 1930 mit dem Londoner Vertrag noch auf weitere Schiffsklassen wie Unterseeboote und Kreuzer ausgeweitet.

Für die deutsche Reichsmarine hatte der Washingtoner Vertrag ebenfalls Auswirkungen, obwohl Deutschland an der Konferenz nicht teilgenommen hatte und den im Versailler Vertrag niedergelegten Regelungen unterworfen war, denn die freiwillige Selbstbeschränkung der Flottenstärken der See-Großmächte sorgte dafür, dass Deutschland z.B. bei Kreuzern annähernd gleichwertige Schiffe bauen durfte.

Über „Die Washingtoner Konferenz 1921/22 – die erste internationale Flottenabrüstungskonferenz“ und ihre Auswirkungen auf die deutsche Marinepolitik bis 1935 berichtet der Flensburger Historiker Dr. Peter Doepgen anlässlich des von der UNESCO ausgerufenen „Weltwissenschaftstages für Frieden und Entwicklung“ im Rahmen eines Vortrages

am Sonntag, dem 10. November 2002, um 11.00 Uhr
im Vortragssaal des Deutschen Schiffahrtsmuseums,
Bremerhaven, Hans-Scharoun-Platz 1.

Der Vortrag fußt auf einer Arbeit gleichen Themas, mit der Peter Doepgen – heute in der Hessischen Staatskanzlei tätig – im Jahr 2000 an der Christian-Albrechts-Universität Kiel promoviert wurde.

Nähere Auskünfte zu dieser Veranstaltung – der Eintritt ist frei – erteilt Prof. Dr. Lars U. Scholl, Leiter der Marine-Abteilung des DSM, unter Tel. 0471/48207-49 oder Email: scholl@dsm.de.

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Über die „Sturmfluten im Mittelalter an der Nordseeküste – Erlebnis und Konsequenz“ berichtet Frau Professor Dr. Elke Freifrau von Boeselager im Rahmen eines weiteren öffentlichen Vortrages

am Montag, dem 11. November 2002, um 19.30 Uhr
im Vortragssaal des Deutschen Schiffahrtsmuseums,
Bremerhaven, Hans-Scharoun-Platz 1.

Der Eintritt zu dieser vom DSM und dem Heimatbund der Männer vom Morgenstern gemeinsam organisierten Veranstaltung ist frei.

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Zu den beiden vorstehend genannten Vortragsveranstaltungen sind die Medien sehr herzlich mit der Bitte um Ankündigung und Berichterstattung im redaktionellen Teil eingeladen.
 

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